Patientenrechtegesetz
Am 26. Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz (PRG) in Kraft getreten, das insbesondere das BGB und das SGB V modifiziert. Sinn und Zweck des Patientenrechtegesetzes ist es, so die Bundesregierung, die Position der Patienten gegenüber Leistungserbringern, z.B. Ärzten und Krankenhäusern sowie den Krankenkassen zu stärken.
Eigene Patientenrechte kennen
Es ist natürlich nicht so, dass Patienten in Deutschland bisher keine Rechte hatten. Ihre Rechte waren allerdings in ganz verschiedenen Gesetzen verstreut und sehr unübersichtlich dargestellt. Die bisher bestehenden Gesetze waren durch die Gerichte interpretiert und näher konkretisiert worden. Auch sind spezielle Regeln in der Arzthaftung von den höchsten Gerichten entwickelt worden. Es war deshalb sehr schwierig, sich einen Überblick über die Rechte und Ansprüche der Patienten zu verschaffen. Durch das Patientenrechtegesetz 2013 sind die verstreuten Patientenrechte gebündelt worden. Zudem ist die Stellung des Patienten im Gesundheitssystem gestärkt worden. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte zusammen mit dem Bundesministerium der Justiz und dem Patientenbeauftragten einen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorbereitet. Ärztevertreter, Krankenkassen und Verbraucherschützer hatten hierzu Stellung genommen.
Die Neuregelungen im Patientenrechtegesetz
Grundlagen des Behandlungsvertrages im BGB
Das Arzt-Patienten-Verhältnisses ist im Behandlungsvertrag zusammengefasst. Das bedeutet, dass alle Rechte und Pflichten, die mit einer ärztlichen Behandlung im Zusammenhang stehen, zusammengestellt und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind. Dazu zählen etwa das Aufklärungsgespräch und die Einsicht in die Patientenakte. So haben Patienten eine deutlich bessere Grundlage als in der Vergangenheit erhalten, um ihre Rechte einzufordern.
Behandlungsfehler
Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet, Fehler, die bei der Behandlung unterlaufen oder beinahe unterlaufen sind, zu dokumentieren und auszuwerten. Auf diese Weise soll man Risiken erkennen und minimieren können. Das Verfahren bei Behandlungsfehlern ist zudem zugunsten der Patienten vereinfacht werden. Die Länder und die ärztliche Selbstverwaltung werden mit dem Patientenrechtegesetz aufgefordert, Schlichtungsverfahren zu vereinheitlichen. Es gibt Arzthaftungskammern an den Landgerichten, also Richter, die sich speziell mit Prozessen zum Arzthaftungsrecht befassen. Besteht der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, so sind die Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten zu unterstützen.
Arzthaftung
Das System der Arzthaftung ist gesetzlich niedergelegt worden. Die von den Gerichten entwickelten Instrumente zur Beweislastverteilung sind in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt worden. In der Vergangenheit war insbesondere die Frage, ob ein festgestellter Fehler des Behandelnden ursächlich für den eingetretenen Schaden gewesen ist, mit erheblichen Beweisschwierigkeiten verbunden. Durch die Einfügung der gerichtlich entwickelten Beweislastregeln ins BGB wird mehr Rechtssicherheit erreicht.
Aufklärung
Patienten müssen künftig verständlich und umfassend über Behandlungen und Diagnosen aufgeklärt werden. Es muss rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden.
Patientenakten
Jeder Patient hat ein Recht auf Einsicht in seine Patientenakte.
Beweislastumkehr
Grundsätzlich muss der Patient beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser für den Gesundheitsschaden ursächlich ist. Bei groben Behandlungsfehlern hingegen muss der Arzt bzw. Behandelnde beweisen, dass der nachgewiesene Fehler nicht den Schaden verursacht hat.
Mehr Rechte gegenüber den Krankenkassen
In Genehmigungsverfahren (z. B. für Rehabilitationsmaßnahmen) erhalten die Krankenkassen eine gesetzliche Frist. Wenn sie innerhalb dieser Frist nicht handeln, wird der Antrag als genehmigt gelten.
Patientenbeteiligung
Die Patienten werden verstärkt an wichtigen Entscheidungen der Gesundheitsversorgung beteiligt.
Patienteninformation
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hat genau spezifizierte Aufgaben. Es sorgt für mehr Informationsangebote und damit mehr Transparenz hinsichtlich der Rechte der Patienten.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eines der wichtigsten Rechte und Instrumente der Patienten zur gesundheitlichen Selbstbestimmung. Die wichtigsten Fragen und Antworten werden hier vorgestellt.